Spenden an die Trachtenkapelle Mörtschach – Steuerlich absetzbar!
Gutes tun und dabei Steuern sparen
Seit 2025 ist die Trachtenkapelle Mörtschach offiziell als spendenbegünstigte Organisation anerkannt. Das bedeutet: Ihre private oder betriebliche Spende kommt nicht nur der Blasmusiktradition und unserer Gemeinschaft zugute, sondern bringt auch steuerliche Vorteile!
Was bringt das für Unternehmen?
Betriebsausgabenabzug: Spenden an die Trachtenkapelle Mörtschach können bis zu 10% des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe geltend gemacht werden – siehe bmgv. Das reduziert direkt Ihre Steuerlast!
Konkret bedeutet das:
- Die Spende mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn
- Sie unterstützen aktiv ein kulturelles Aushängeschild der Region
- Ihr Firmenlogo kann auf unserer Homepage veröffentlicht werden
- Perfekt für Ihr Unternehmens-Image
Was bringt eine Spende einem Unternehmen?
Beispiel 1 – für eine GmbH: Bei einem Jahresgewinn von € 50.000 können bis zu € 5.000 als Spende abgesetzt werden. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 23% sparen Sie € 1.150 an Steuern – effektiv kostet Sie die Spende also nur € 3.850, während der volle Betrag bei uns ankommt! Zusätzlich wird die Spende aus dem Firmenvermögen und nicht aus dem Privatvermögen bezahlt.
Beispiel 2 – für ein Einzelunternehmen: Ein Unternehmen mit € 50.000 Jahresgewinn spendet € 2.000. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % bedeutet das eine Steuerersparnis von € 800. Die tatsächlichen Kosten der Spende betragen somit nur € 1.200, Sie fördern aber mit dem vollen Betrag von € 2.000 die Blasmusikkultur und die musikalische Jugendarbeit in Mörtschach!
Was bringt das für Privatpersonen?
Automatischer Steuerbonus: Ihre Spende wird von uns automatisch an das Finanzamt übermittelt und bei der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) berücksichtigt. Sie bekommen einen Teil Ihrer Spende über die Neuberechnung der Lohnsteuer zurück!
So funktioniert’s:
- Spenden bis zu 10% des Jahreseinkommens (vor Abzug der Sozialversicherung) sind absetzbar
- Keine manuelle Meldung nötig – wir übermitteln die Daten automatisch ans Finanzamt (bei Bekanntgabe des Namens und Geburtsdatums)
- Sie erhalten einen höheren Betrag als Steuerausgleich vom Finanzamt zurück bzw. sie haben allgemein eine niedrigere Steuerbelastung
Beispiel 1: Bei einem Jahreseinkommen von € 20.000 und einer Spende von € 200 bekommen Sie (bei einem Grenzsteuersatz von 20%) € 40 über die Arbeitnehmerveranlagung zurück. Ihre Spende kostet Sie effektiv € 160!
Beispiel 2: Bei einem Jahreseinkommen von € 50.000 und einer Spende von € 200 bekommen Sie (bei einem Grenzsteuersatz von 40%) € 80 über die Arbeitnehmerveranlagung zurück. Ihre Spende kostet Sie effektiv € 120!
Wofür brauchen wir Ihre Unterstützung?
Die Trachtenkapelle Mörtschach ist mehr als nur ein Musikverein – wir sind ein lebendiger Teil unserer Dorfgemeinschaft und bewahren seit 100 Jahren die Blasmusiktradition in Mörtschach. Um diese Tradition weiterzutragen und gleichzeitig in die Zukunft zu blicken, sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Ihre Spende ermöglicht:
- Finanzierung der musikalischen Aus- und Weiterbildung für unsere Jungmusiker:innen
- Anschaffung, Wartung und Reparatur von Musikinstrumenten
- Modernisierung und Pflege der Trachten
- Instandhaltung des Vereins- und Probelokals
- Organisation von Konzerten und kulturellen Veranstaltungen
Steuerliche Details – So funktioniert’s
Automatische Meldung: Als spendenbegünstigte Organisation sind wir verpflichtet, Ihre Spende bis spätestens Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu übermitteln. Bitte geben Sie daher bei der Überweisung unbedingt Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum im Verwendungszweck an!
Für Unternehmen: Die Spende wird als Betriebsausgabe in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und mindert den steuerpflichtigen Gewinn um den vollen Spendenbetrag (maximal 10% des Jahresgewinns).
Für Privatpersonen: Der Sonderausgabenabzug erfolgt automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung. Die steuerliche Ersparnis richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz.
Wichtig: Die 10%-Grenze bezieht sich bei Privatpersonen auf das Einkommen (Bruttojahreseinkommen), bei Unternehmen auf den Gewinn des laufenden Wirtschaftsjahre
Unsere Kontodaten
Trachtenkapelle Mörtschach
ZVR-Zahl: 947415812
IBAN: AT50 2070 6044 0082 6634
BIC: KSPKAT2KXXX
Verwendungszweck: [Vorname Nachname] [Geburtsdatum TT.MM.JJJJ]
Offizielle Bestätigung:
Liste der spendenbegünstigten Organisationen beim Bundesministerium für Finanzen
Registrierungsnummer der Trachtenkapelle Mörtschach: KK-29589
Gemeinsam für die Zukunft unserer Tradition!
Jeder Euro hilft uns, die Blasmusiktradition in Mörtschach lebendig zu halten, jungen Menschen die Freude an der Musik zu vermitteln und unsere Dorfgemeinschaft durch Musik zu bereichern. Wir danken allen Unterstützern – Ihre Beiträge helfen uns, den Vereinsbetrieb aufrechtzuerhalten und in die Zukunft zu investieren.
Tradition bewahren, Zukunft gestalten – mit Ihrer Unterstützung!
Bei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit oder zu unserem Verein stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vergelt’s Gott!

